§ 30 SGB VIII

Begleiteter Umgang in Hamburg-Wandsbek

Auf einen Blick

Wir begleiten und beobachten Kontakte und Übergaben zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil und geben Eltern Hilfestellung im Umgang mit ihren Kindern. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Kindeswohl. Der begleitete Umgang erfolgt im Rahmen des § 30 SGB VIII (Fachleistungsstunden).

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Für wen geeignet

  • Familien in Umgangskonflikten
  • Kontaktanbahnung nach längerer Unterbrechung
  • Umgang, der einen geschützten, verlässlichen Rahmen braucht

Ziele

  • verlässlicher, kindgerechter Kontakt
  • Eltern befähigen, gut mit ihren Kindern umzugehen
  • Entlastung der Eltern

Unsere Arbeitsweise

Wir begleiten und beobachten den gesamten Kontakt und/oder die Übergabe, bieten pädagogische Beratung und Mediation und geben Eltern konkrete Hilfestellung im Umgang mit ihren Kindern. Unser Ziel ist nicht, einen Zustand zu verwalten, sondern ihn zu verbessern: Wir befähigen Eltern, gut mit ihren Kindern umzugehen, und dokumentieren das transparent und nachvollziehbar. Für Eltern außerhalb Hamburgs bieten wir zukünftig separat eine Umgangswohnung in Hamburg-Tonndorf an.

Wirksamkeit sichtbar machen

Der Verlauf wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert; auf Wunsch stellen wir Ihnen jederzeit einen aktuellen Bericht bereit.

Ablauf & Verfügbarkeit

Anfrage → kurzes Klärungsgespräch → Start des begleiteten Umgangs. Die aktuelle Verfügbarkeit erfragen Sie am besten telefonisch bei unserem Team.

Ihr Kontakt zu uns

Unser Team steht zur Beratung und zu freien Plätzen gern zur Verfügung. Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

 040 5247974 90
 moin@nordstern-hh.de
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Downloads & häufige Fragen

Wo finden die begleiteten Umgänge statt?

In unseren kindgerecht eingerichteten Räumen in Hamburg-Wandsbek – in einem geschützten, verlässlichen Rahmen.

Ist der Umgang auch möglich, wenn die Familie nicht in Hamburg wohnt?

Ja, begleitete Umgänge sind auch für Eltern von außerhalb möglich. Zukünftig bieten wir dafür separat eine Umgangswohnung in Hamburg-Tonndorf an, in der der Umgang in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sprechen Sie uns gerne an.

Was kostet die Hilfe für die Familie?

Für Familien ist die Hilfe kostenfrei. Sie wird auf Grundlage des SGB VIII vom Jugendamt finanziert.

Wie wird die Hilfe eingerichtet?

Über das zuständige Jugendamt (ASD). Sprechen Sie uns an: Wir beraten Sie zur Eignung und stimmen den Start gemeinsam ab.