Umgangswohnung Hamburg
Für uns steht das Kind im Mittelpunkt. Beide Elternteile sollen Umgang mit ihrem Kind haben können. Wir schaffen die Räume, in denen das gelingt, auch wenn ein Elternteil weit entfernt lebt. Das ist für uns eine Frage der Verantwortung.
Anfrage sendenUmgang aus einer anderen Stadt – warum ein Hotel selten funktioniert
Wenn ein Elternteil weit entfernt lebt, wird der Umgang mit dem Kind schnell zur Herausforderung: Ein anonymes Hotelzimmer ist kein Ort, an dem ein Kind zur Ruhe kommt und Nähe entstehen kann. Genau dafür vermieten wir an Wochenenden die Räumlichkeiten unseres begleiteten Umgangs an getrennt lebende Eltern aus ganz Deutschland – damit sie ihre Umgänge hier in Hamburg gut wahrnehmen können.
So funktioniert es
1. Anfrage
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und nennen den gewünschten Zeitraum (Umgänge finden in der Regel am Wochenende statt).
2. Nachweis der fachlichen Einbindung
Sie legen einen Nachweis vor, dass ein Jugendamt, eine Erziehungsberatungsstelle oder ein Gericht in den begleiteten Umgang eingebunden ist.
3. Buchung
Nach Prüfung bestätigen wir den Termin. Sie buchen und bezahlen die Übernachtung selbst. Das Jugendamt muss dafür keine Hilfe einrichten oder finanzieren.
Voraussetzung: Nachweis der fachlichen Einbindung
Die einzige Voraussetzung ist ein Nachweis, dass ein Jugendamt, eine Erziehungsberatungsstelle oder ein Gericht in den begleiteten Umgang eingebunden ist. Genau dieser Nachweis sichert unseren Satzungszweck und grenzt das Angebot klar von einem kommerziellen Beherbergungs- oder Tourismusangebot ab: Wir stellen aus unserem Satzungszweck heraus Räume bereit, in denen Umgänge gut stattfinden können.
Warum besser als ein Hotel
- Kindgerechte, ruhige und vertraute Umgebung statt anonymem Hotelzimmer.
- Fachlich gestaltete Räume, in denen Umgang gelingen kann. Sie sind aus vielen Jahren Erfahrung mit begleiteten Umgängen entstanden.
- Ein Rahmen, der die Qualität des Umgangs fördert und die Eltern entlastet.
Die Räume
Fotos der Umgangswohnung folgen.
Konditionen & Anfrage
Die Übernachtung in der Umgangswohnung ist entgeltlich; die Konditionen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Schildern Sie uns kurz Ihre Situation und den gewünschten Zeitraum – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
040 5247974 90moin@nordstern-hh.de Anfrage senden
Für beteiligte Fachstellen
Sie richten selbst keine Hilfe ein: Für die Nutzung der Umgangswohnung genügt es, dass Ihre Einbindung in den begleiteten Umgang, etwa als Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle oder Gericht, von den Eltern nachgewiesen werden kann. Ein kurzer Nachweis (z. B. Schreiben, Beschluss oder Bestätigung der Beratungsstelle) reicht aus.
Häufige Fragen
Muss das Jugendamt eine Hilfe einrichten oder bezahlen?
Nein. Die Eltern buchen und bezahlen die Übernachtung selbst. Voraussetzung ist allein der Nachweis, dass ein Jugendamt, eine Erziehungsberatungsstelle oder ein Gericht in den begleiteten Umgang eingebunden ist.
Für wen ist die Umgangswohnung gedacht?
Für getrennt lebende Eltern, die für den Umgang mit ihrem Kind nach Hamburg reisen und eine kindgerechte, vertraute Umgebung brauchen. Das gilt bundesweit.
Ist das ein Hotel- oder Beherbergungsangebot?
Nein. Wir stellen aus unserem Satzungszweck heraus Räume bereit, in denen Umgänge gut stattfinden können. Der verpflichtende Nachweis der fachlichen Einbindung grenzt das Angebot klar von einem kommerziellen Beherbergungs- oder Tourismusangebot ab.
Wo liegt die Umgangswohnung?
In Hamburg im Bezirk Wandsbek – in denselben Räumlichkeiten, in denen wir den begleiteten Umgang durchführen.